Vertretung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Rechtsanwältin L.Zelinskij Tel.: 081422919700

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Welche Aufgaben hat das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es war im Jahr 1951 gegründet.

Alle staatlichen Stellen sind zur Beachtung des Grundgesetzes verpflichtet. Meint derBetroffene, durch eine Behörde, Gericht in seinen Grundrechten verletzt zu sein, kann das Bundesverfassungsgericht duch Erhebung einer Verfassungsbeschwerde angerufen werden. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Des weiteren kann das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist ( das Normenkontrollverfahren). Wenn ein anderes Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig hält und es deshalb nicht anwenden will, muss es zuvor die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen (konkrete Normenkontrolle). Darüber hinaus können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen (abstrakte Normenkontrolle). Dadurch hat die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts auch politische Wirkung.

Das Bundesverfassungsgericht kann auch dann angerufen werden, wenn zwischen Verfassungsorganen oder zwischen Bund und Ländern Meinungsverschiedenheiten über die gegenseitigen verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten bestehen (der Verfassungsstreit). Gegenstand eines Organstreits können beispielsweise Fragen des Parteien-, Wahl- oder Parlamentsrechts sein sowie Kompetenzprobleme. 

Wie ist das Bundesverfassungsgericht organisiert?

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre, wobei eine  Wiederwahl ausgeschlossen ist. Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen.  In den beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die Kammern befinden vor allem darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. In Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet jedoch stets der Senat. 

Wie ist die Verfahrensstatistik beim Bundesverfassungsgericht?

Derzeit gehen jährlich fast 6.000 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Hier ist die Übersicht über Verfahrenserledigung von Verfassungsbeschwerden der letzten fünf Geschäftsjahre.